Archiv für April 2010

Die Arbeit einer Detektei

Die Arbeit einer Detektei beschränkt sich längst nicht mehr auf der Beobachtung von untreuen Ehepartnern wie man es aus schlechten Filmen kennt. Sie fordert heute schon ein wenig mehr ab als nur das. Seit der Einführung bestimmter gesetzlicher Regelungen im Bereich der Bewachungsbranche in die die Arbeit einer Detektei  fällt ist es auch nicht mehr so einfach sich einen Detektiv zu nennen wie es das vor 25 Jahren mal war. Damals hat man wenn überhaupt irgendwo mal einen Kurs besucht, hat ein Zertifikat bekommen das wertlos war und durfte sich Detektiv schimpfen. Heute sieht der Gesetzgeber vor das jeder der die Arbeit einer Detektei ausführen will zunächst mal die so genannte Genehmigung nach § 34 a der GeWO nachweisen muss. Hierbei gibt es allerdings kleine Unterschiede. Für die Arbeit einer Detektei die nicht bewachende Funktion hat reicht die “kleine 34 a” das ist eine 40 stündige Unterrichtung über Gesetze, Psychologie, Waffenkunde und Ähnliches. Um selbstständig die die Arbeit einer Detektei auszuführen und in bestimmten Tätigkeitsbereichen wie Personenschutz, Warenhaus-Überwachung oder Streifendienst mit und ohne Waffe, Geldtransport ist die “große 34 a” vorgeschrieben. Dies ist eine 80 stündige Unterrichtung mit anschließender Sachkundeprüfung.

Diesen Beitrag weiterlesen »